5.
Oktober 2011 Fraktion
DIE LINKE. im Hessischen Landtag - Marjana Schott DIE
LINKE. beantragt ein Gehörlosengeld für hörgeschädigte Menschen
analog zum Blindengeld Anlässlich
der Landtagsdebatte zur Novellierung des Hessischen Blindengeldgesetzes erklärt
Marjana Schott, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN im Hessischen Landtag:
"Gehörlose
und hörgeschädigte Menschen haben ebenso wie blinde Menschen erhebliche
Mehrbedarfe. DIE LINKE. beantragt deshalb, in Hessen für hörgeschädigte
Menschen analog zum Blindengeld ein Gehörlosengeld einzuführen, wie
es in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen bereits
existiert."
Notwendig
seien vor allem Gebärdensprachdolmetscherstunden, verschiedene technische
Bedarfe und zusätzliches Fahrgeld für Angelegenheiten, die Nicht-Hörgeschädigte
telefonisch abwickeln können. Schott:
"Das Gehörlosengeld ist nicht nur ein notwendiger Beitrag zur Absenkung
der Kommunikationsbarrieren zwischen den Hörgeschädigten und ihren Mitmenschen.
Es verwirklicht gleichzeitig den Grundsatz der Gleichbehandlung. Hessen sollte
sich ein Beispiel an den fünf Bundesländern nehmen, in denen es dieses
bereits gibt." Wiesbaden,
5. Oktober 2011 Thomas
Klein Pressesprecher
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